b-schriftung
  • Leistungen
  • Ablauf
  • Referenzen
  • Region
  • Kontakt
☏ 09933 8474
☏ 09933 8474Anfrage stellen
← Zurück zur Startseite

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

b-schriftung
Inhaber: Dietmar Brennemann
Huberweg 31
94522 Wallersdorf (Bayern)

Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, Behörden und Selbstständige. Mit der Erteilung eines Auftrags erklärt der Auftraggeber, die bestellten Leistungen ausschließlich für seine gewerbliche, behördliche, dienstliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zu verwenden (§ 14 BGB).

(2) Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Einer Bezugnahme des Auftraggebers auf eigene Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Abweichende Bedingungen erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen.

(3) Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen zu Beweiszwecken in Textform festgehalten werden.

§ 2 Schutzrechte und Urheberrechte Dritter

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns keine Daten zur Verfügung zu stellen und keine Aufträge zu erteilen, die Patente, Lizenzen, Marken, eingetragene Designs oder sonstige gewerbliche Schutzrechte sowie Urheber-, Namens- oder Bildrechte Dritter verletzen oder sonst gegen geltendes Recht verstoßen. Eine Prüfpflicht unsererseits besteht insoweit nicht.

(2) Der Auftraggeber stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer solchen Rechtsverletzung gegen uns geltend gemacht werden, einschließlich der Kosten einer hierfür erforderlichen Rechtsverteidigung.

§ 3 Entwürfe, Schutzrechte und Urheberrechte an unseren Leistungen

(1) Wir behalten uns an allen von uns erbrachten Leistungen (insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen, Text- und Bildmaterial, Layouts und Stickprogramme) sämtliche gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte vor.

(2) Mit dem vereinbarten Entgelt bezahlt der Auftraggeber ausschließlich die bestellte Ware bzw. Leistung, nicht die zugrunde liegenden Dateien. Dies gilt auch für Stickprogramme: Bezahlt ist nur deren Erstellung, nicht die Herausgabe der Datei. Eine Aushändigung von Dateien ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

(3) Dem Auftraggeber steht kein Recht zu, unsere Leistungsergebnisse zu vervielfältigen oder in sonstiger Weise zu reproduzieren. Ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht kann dem Auftraggeber gegen zusätzliches Entgelt eingeräumt werden; ein Anspruch hierauf besteht nicht.

§ 4 Referenznutzung

(1) Wir sind berechtigt, auf Vertragserzeugnissen in dezenter Form auf unser Unternehmen hinzuweisen. Der Auftraggeber kann dies nur aus wichtigem Grund verweigern.

(2) Wir sind außerdem berechtigt, von uns erstellte Erzeugnisse, Weiterverarbeitungen und Veredelungen sowie Muster, Foto-, Film- und Tonaufnahmen hiervon in sämtlichen Medien für unsere eigene Werbung zu verwenden, ohne dabei Kennzeichen oder Markensymbole des Auftraggebers zu entfernen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung unser Eigentum.

§ 6 Selbstbelieferungsvorbehalt

Werden wir von unseren Vorlieferanten nicht oder nicht rechtzeitig beliefert, ohne dass wir dies zu vertreten haben, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Wir informieren den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit und erstatten bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurück.

§ 7 Liefertermine und Mitwirkung

(1) Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als Fixtermin bestätigt wurden. Bei Versand ist ein Fixtermin eingehalten, wenn die Ware bis zu diesem Zeitpunkt an das Beförderungsunternehmen übergeben wurde.

(2) Der Auftraggeber hat seinen Mitwirkungspflichten (z. B. Freigaben, Bereitstellung von Daten und Material) fristgerecht nachzukommen.

§ 8 Zahlung

(1) Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort und ohne Abzug fällig.

(2) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Vertrags im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz in Wallersdorf.

b‑schriftung.

Werbetechnik aus Wallersdorf - Fahrzeuge, Schilder, Textil und Folie. Persönlich und regional.

Leistungen

  • Fahrzeugbeschriftung
  • Schilder & Banner
  • Textilveredelung
  • Folien & Aufkleber
  • Schaufenster & Glasdekor
  • Sonnenschutzfolie
  • Flyer & Druckerzeugnisse

Kontakt

  • 09933 8474
  • info@b-schriftung.de
  • Huberweg 31, 94522 Wallersdorf
  • klebefux.de
© 2026 b-schriftung · Inh. Dietmar BrennemannPflegeanleitung · AGB · Impressum · Datenschutz